Von Fahrdiensten zum Arzt, gemeinsamen Friedhofsbesuchen, Erledigung von Botengängen bis hin zur zeitweisen Betreuung: Seit Beginn des Jahres 2017 haben alle Personen mit einem Pflegegrad die Möglichkeit, ergänzende Betreuungsangebote zu nutzen.
Diese Betreuungs- und Entlastungsangebote stellen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von den Pflegekassen für Pflegebedürftige und deren Angehörige dar.
Um Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu erhalten, ist neben einem Pflegegrad auch das Wohnen in einem privaten Haushalt eine Voraussetzung. Das Gesetz definiert zusätzliche Kriterien, wobei vor allem eine limitierte Alltagskompetenz entscheidend ist. Dies könnte beispielsweise die Neigung eines Pflegebedürftigen umfassen, wegzulaufen, das Fehlen eines geregelten Alltagsrhythmus, das Vorliegen einer psychischen Störung oder geistigen Behinderung. Auch Demenzerkrankungen können ein Anspruchskriterium für diese Leistungen sein.
Unabhängig von der Art der Einschränkung oder dem Pflegegrad, stellen die Pflegeversicherungen einen monatlichen Betrag von 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen bereit. Sollten die ambulanten Sachleistungen nicht vollständig in Anspruch genommen werden, ist es möglich, bis zu 40 Prozent des verbleibenden Betrags für zugängliche Betreuungs- und Entlastungsdienste zu nutzen. Dazu zählen beispielsweise die Koordination notwendiger Hilfsangebote wie Hausnotrufsysteme, Unterstützung im Haushaltsbereich oder Begleitdienste außer Haus.
Unser ambulanter Pflegedienst in Willich ist spezialisiert auf die Übernahme von Betreuungs- und Entlastungsleistungen, um Sie oder Ihre Angehörigen im täglichen Leben zu unterstützen. Wir helfen Ihnen, sowohl pflegebedingte als auch alltägliche Herausforderungen zu meistern, sei es durch die Bewässerung Ihrer Zimmerpflanzen, die Betreuung Ihrer Haustiere oder die Unterstützung im Haushalt, um Angehörige zu entlasten. Gerne assistieren wir Ihnen auch bei der Antragstellung für diese zusätzlichen Dienstleistungen.