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  • Individuelle Pflegeberatung in Ihrem eigenen Zuhause
  • Vorbeugung gegen die Kürzung des Pflegegeldes

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Pflegeberatung - Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Pflegeberatungen, auch als Qualitätssicherungsbesuche oder Beratungsbesuche bezeichnet, sind regelmäßige Konsultationen für zu Hause gepflegte Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten.

Abhängig vom Pflegegrad und der Art der bezogenen Leistungen kann eine verpflichtende Beratung notwendig sein (nähere Details finden Sie weiter unten).

Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte bieten engagierte Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige, um die Qualität der häuslichen Pflege zu optimieren und zu sichern.

Laut § 37.3 SGB XI ist der Zweck des Beratungseinsatzes folgendermaßen festgelegt: „Ziel der Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten sowie den Pflegenden zu Hause regelmäßig Hilfe und praktische pflegerische Unterstützung zu bieten.“

Unsere Pflegeberater stehen auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach jetzt, um einen Termin zu vereinbaren.

Pflegeberatung

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Pflegegrad Rhythmus der Pflegeberatung Fristen
Pflegegrad 1
Keine Pflicht
Es besteht aber das Recht eine Pflegeberatung
keine
Pflegegrad 2 und 3
Pflicht - halbjährlich
30.06., 31.12.
Pflegegrad 4 und 5
Pflicht - vierteljährlich
31.03., 30.06., 30.09., 31.12.

Struktur und Themen der Pflegeberatung

  • Unsere Pflegeberatenden evaluieren, ob die Pflege und Unterstützung durch pflegende Familienmitglieder gewährleistet wird.
  • Sie überprüfen auch, ob eine Anpassung des Pflegegrades notwendig ist.
  • Weiterhin wird der Bedarf an Hilfsmitteln wie Rollatoren, Badewannenliftern oder sonstigen Pflegehilfsmitteln festgestellt.
  • Sie bieten praktische Ratschläge für den Alltag in der Pflege, etwa zur Mobilisierung.
  • Außerdem geben sie Tipps, wie Pflegepersonen Entlastung finden können.
  • Die Ergebnisse der Beratung werden schriftlich festgehalten und an die Pflegeversicherung weitergeleitet.