Die Betreuung der eigenen Mutter im Alter oder die Pflege eines Geschwisterteils nach einem Unfall stellt für Angehörige eine enorme Belastung dar.
Sollten Angehörige aufgrund von Urlaub, wichtigen Terminen, Krankheit oder anderen Gründen eine Ersatzpflege benötigen, steht ein ambulanter Pflegedienst wie PFLEGE proaktiv zur Verfügung.
Die Regelungen zu Leistungen, Umfang und Finanzierung der Verhinderungspflege sind im Sozialgesetzbuch XI festgelegt. Kosten werden von der Pflegeversicherung erstattet, sofern ein Pflegegrad zwischen 2 und 5 besteht.
Jährlich deckt die Pflegekasse bis zu 42 Tage Verhinderungspflege ab, mit einem Leistungshöchstbetrag von 1.612 Euro. Zusätzlich kann ein Anteil der nicht genutzten Kurzzeitpflege beansprucht werden, wodurch der Gesamtleistungsbetrag auf bis zu 2.418 Euro pro Jahr ansteigen kann. Es ist empfehlenswert, vorab einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen, obwohl auch nachträgliche Anträge möglich sind. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die pflegebedürftige Person bereits seit mindestens sechs Monaten in ihrem Haushalt gepflegt wird.
Unser Angebot umfasst sowohl die Grund- als auch die Behandlungspflege. Selbst wenn wir lediglich als Vertretung dienen, streben wir danach, uns nahtlos in das bestehende Umfeld zu integrieren. Dies beinhaltet, dass wir uns genügend Zeit für die Betreuung nehmen und uns in den Privaträumen unserer Kunden respektvoll und diskret verhalten. Unabhängig von Ihrer kulturellen Zugehörigkeit oder den von Ihnen gepflegten Haushaltstraditionen sind wir uns der Bedeutung Ihrer Privatsphäre bewusst und legen großen Wert auf ein respektvolles und rücksichtsvolles Auftreten.